Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstvorschrift

Die Landesregierung hat nach Anhören der Tiroler Bergwacht durch Verordnung in einer Dienstvorschrift nähere Bestimmungen zu erlassen über:

a) die Anzahl, die örtliche Gliederung und die Festlegung des Mitgliederstandes der Einsatzstellen;

b) die Kriterien für die Aufnahme von Anwärtern;

c) den Inhalt und den Umfang der Aus- und Fortbildung sowie deren Durchführung;

d) die Gestaltung und Verwendung der Dienstkleidung;

e) die Erteilung von Dienstaufträgen und die Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung von Dienstaufträgen.