Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Dienstprüfung, besondere Schulung

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff für die Dienstprüfung hat die in der Anlage 1 angeführten Rechtsbereiche zu umfassen.