Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungszeugnis

Über die Prüfung ist ein Prüfungszeugnis auszustellen, das von allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterfertigen ist. Das Prüfungszeugnis ist in sinngemäßer Anwendung nach dem in der Anlage zur Salzburger Schischulleiter-Prüfungsverordnung, LGBl. Nr. 97/1989, enthaltenen Muster zu gestalten.