Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1. Sportklettertechnik an künstlichen und natürlichen Kletterwänden:

Ausbildung in grundlegenden und fortgeschrittenen Sportklettertechniken an künstlichen und natürlichen Strukturen verschiedener Schwierigkeitsgrade; Optimierung der Bewegungstechniken und Verbessern des Eigenkönnens; Sturztraining

2. Praktisch-methodische Übungen für Kinder und Erwachsene:

Vielseitige Trainings- und Übungsformen; methodische Übungsreihen für das Sportklettern; Organisation eines effizienten und sicheren Übungsbetriebes

3. Rettungstechniken und praktische Erste Hilfe:

Behelfsmäßige Rettungstechniken; praktische Erste Hilfe beim Sportklettern und Bouldern; organisatorische Maßnahmen bei Notfällen

4. Sicherungs- und Seiltechnik beim Sportklettern:

Schulung der sicheren Verwendung des Seiles und der modernen Sicherungsgeräte; Sicherungsmethoden; Knotentechnik beim Sportklettern

5. Routenbau an künstlichen Kletterwänden:

Bau von Routen in verschiedenen Schwierigkeitsgraden und für verschiedene Bewegungstechniken beim Sportklettern und Bouldern; Bau von zielgruppengerechten Routen

6. Verankerungstechniken und Klettergartenbau: Erlernen sicherer Verankerungstechniken im Fels; sicherungsrelevante Grundkenntnisse der Geologie; Anbringen von Griffen an künstlichen Kletterwänden und von Bohrhaken.