Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Theoretischer Teil

Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1. Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen:

Kenntnis des Tiroler Bergsportführergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergsportführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Bergsportführer

2. Natur- und Umweltkunde:

Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen; Bewußtseinsbildung und Möglichkeiten des Beitrages der Berg- und Schiführer zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Grundkenntnisse über die alpine Flora und Fauna und den alpinen Lebensraum; Kenntnis der Lenkungsmaßnahmen im Naturraum

3. Tourismuskunde:

Kenntnis der bergsportlichen Angebotsmöglichkeiten und der infrastrukturellen touristischen Einrichtungen des Landes Tirol

4. Grundkenntnisse in einer lebenden Fremdsprache:

Erwerben eines Wortschatzes, insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken, und der Grammatik in einer Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen ermöglicht

5. Körperlehre und Erste Hilfe:

Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei am Berg auftretenden Beschwerden und bei Unfällen (Versorgung von Wunden und Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, künstliche Beatmung, Wiederbelebung und dergleichen)

6. Tourenplanung und Tourenführung:

Kenntnisse über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Grundkenntnisse der Menschenführung, der Gruppendynamik und der Gruppenführung bei Berg- und Schitouren; Grundkenntnisse der Pädagogik, der Didaktik und der Methodik; Grundkenntnisse der besonderen Anforderungen und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beim Bergsport

7. Berggefahren:

Kenntnis der objektiven und der subjektiven Gefahren der sommerlichen und der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; Unfallkunde und Vermeidung von Bergunfällen; Bewältigung von Extremsituationen am Berg

8. Wetterkunde:

Grundkenntnisse der Klimatologie; Einfluß des Klimas bei Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Gefahren der Witterung im alpinen Gelände

9. Karten- und Orientierungskunde:

Kenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und Handhabung von Orientierungsgeräten; Standort- und Zielbestimmung mittels verschiedener Verfahren; Anlegen von Marschskizzen

10. Schnee- und Lawinenkunde:

Kenntnis der für das Entstehen von Lawinen maßgebenden physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen; Lawinenkunde; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Lawinenunfälle; Kameradenhilfe; Planung und Durchführung von Rettungseinsätzen bei Lawinenunfällen; Unfallkunde im Zusammenhang mit Lawinenunfällen

11. Gletscherkunde:

Grundkenntnisse über das Entstehen, die Eigenheiten, Bewegungen und Veränderungen von Gletschern; spezifische Gefahren auf Gletschern und deren Beurteilung; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Gefahren auf Gletschern

12. Ausrüstungs- und Gerätekunde:

Kenntnisse über die Funktionsweise, Belastbarkeit, Verwendung und Pflege von Bergsportgeräten und der Bergausrüstung; einschlägige internationale Normen; Handhabung von Rettungsgeräten und sonstigen für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer bedeutsamen technischen Geräten

13. Geologie und Topographie: Grundkenntnisse über den geologischen Aufbau der Alpen und die daraus sich ergebenden bergsteigerischen Möglichkeiten und Gefahren; Topographie der Alpen; Überblick über europäische und außereuropäische Berggebiete.