Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1. Planung und Durchführung von Schluchtentouren:

Ausbildung in den Fortbewegungsarten in Schluchten verschiedener Schwierigkeitsstufen; Erlernen der verschiedenen Klettertechniken; Schulung in sicherer Schluchtenführung; Gestaltung und Betreuung von Schluchtentouren; spezielle Seil- und Sicherungstechniken

2. Wildwasserschwimmen und Wassersprungtechniken:

Ausbildung im aktiven und passiven Schwimmen in Gewässern verschiedener Schwierigkeitsgrade; Tauchen; Erlernen von sicheren Absprüngen aus unterschiedlichen Höhen

3. Rettungstechniken:

Erlernen der behelfsmäßigen und planmäßigen Rettungsmethoden im Wasser und aus Schluchten; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen.