Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Lehrstoff

Die Lehrkräfte haben den Lehrstoff vor allem auf das richtige Verhalten im Gebirge, in Schluchten, an Kletterwänden oder bei Bergwanderungen, das Erkennen und Vermeiden von Gefahren und auf die Hilfeleistung bei Unfällen auszurichten.

*) Fassung LGBl.Nr. 59/2016, 5/2020