Schutzzweck
Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Anhang II der FFH-Richtlinie genannten Pflanzenart „Rudolfs Trompetenmoos“ (Tayloria rudolphiana).
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutzzweck
Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Anhang II der FFH-Richtlinie genannten Pflanzenart „Rudolfs Trompetenmoos“ (Tayloria rudolphiana).