Anerkennung
Nach Umfang und Inhalt gleichwertige Schulungen von Bereitschaftspflegerinnen sind vom Kinder- und Jugendhilfeträger nach dem Muster der Anlage 4 anzuerkennen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Anerkennung
Nach Umfang und Inhalt gleichwertige Schulungen von Bereitschaftspflegerinnen sind vom Kinder- und Jugendhilfeträger nach dem Muster der Anlage 4 anzuerkennen.