Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schulung

(1) Die Schulung umfasst zwei einführende Unterrichtseinheiten zum Inhalt und Ablauf der Schulung.

(2) Die weitere Schulung erfolgt über Seminarblöcke. Diese beinhalten die Vermittlung von

Pädagogisch/psychologischem Fachwissen

37 UE

Medizinischem Grundwissen

12 UE

Organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen, einschließlich Dokumentation

23 UE