Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für alle Personen, die Minderjährige für einen befristeten Zeitraum im Rahmen einer Erziehungshilfe in einem familienähnlichen Zusammenhalt betreuen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für alle Personen, die Minderjährige für einen befristeten Zeitraum im Rahmen einer Erziehungshilfe in einem familienähnlichen Zusammenhalt betreuen.