Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nichterfüllung von Versorgungsaufgaben

Auf der Ausgabenseite bleiben jene Beträge außer Betracht, die von der Gesundheitsplattform festgelegt werden, wenn die Krankenanstalt aus Verschulden des Rechtsträgers offenkundig in wesentlichem Ausmaß ihre Versorgungsaufgaben nicht erfüllt hat.