Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zwangsmittel

Mit der Ausstellung eines Rückstandsausweises als Exekutionstitel für das abgabenbehördliche oder gerichtliche Vollstreckungsverfahren zur zwangsweisen Einbringung vollstreckbar gewordener Gebührenansprüche wird der Bürgermeister betraut.