Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1954 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an dürfen Benützungsabgaben gleicher Art nicht mehr eingehoben werden.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 158/1963, LGBl. Nr. 188/1969