Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kontrollen

Die Burgenländische Landwirtschaftskammer (Pflanzenschutzdienst) hat durch regelmäßige stichprobenartige Kontrollen (Einsichtnahme in die Mehrfachanträge, Kontrolle der Betriebsaufzeichnungen) die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen gemäß zu überprüfen.