Auf befallenen Flächen darf
1. kein Anbau von Kartoffeln erfolgen und
2. kein zu weiteren Anpflanzung bestimmtes Pflanzenmaterial angebaut, eingeschlagen oder gelagert werden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Auf befallenen Flächen darf
1. kein Anbau von Kartoffeln erfolgen und
2. kein zu weiteren Anpflanzung bestimmtes Pflanzenmaterial angebaut, eingeschlagen oder gelagert werden.