Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Auspflanzungsbeschränkungen

Bis zur Feststellung der Befallsfreiheit gemäß ist in der Befallszone das Auspflanzen von Feuerbrand-Wirtspflanzen durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu untersagen, wenn dadurch die weitere Verbreitung des Feuerbrandes verhindert werden kann.