Meldepflicht
Die Eigentümerinnen/Eigentümer oder die sonstigen Verfügungsberechtigten im Sinne des des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes sind verpflichtet, das Auftreten der San-José-Schildlaus oder den Verdacht des Befalls von Wirtspflanzen durch die San-José-Schildlaus umgehend der Landesregierung zu melden.
