Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Meldepflicht

Die Eigentümerinnen/Eigentümer oder die sonstigen Verfügungsberechtigten im Sinne des des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes sind verpflichtet, das Auftreten der San-José-Schildlaus oder den Verdacht des Befalls von Wirtspflanzen durch die San-José-Schildlaus umgehend der Landesregierung zu melden.