Die Wirtspflanzen der San-José-Schildlaus in der Sicherheitszone () sind von der Bezirksverwaltungsbehörde zu überwachen und mindestens einmal jährlich darauf zu kontrollieren, ob die San Jose-Schildlaus aufgetreten ist.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Wirtspflanzen der San-José-Schildlaus in der Sicherheitszone () sind von der Bezirksverwaltungsbehörde zu überwachen und mindestens einmal jährlich darauf zu kontrollieren, ob die San Jose-Schildlaus aufgetreten ist.