Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt die Bekämpfung und Verhinderung des Aussreibung des San-Jose-Schildlaus (Quadraspidiotus perniciosus Cornst.).