Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Alle Eigentümer von Johannisbeersträuchern sind verpflichtet, auf das Auftreten der Johannisbeerknospengallmilbe (Eriophyes ribis Nal.) durch laufende Kontrollen, insbesondere während der Vegetationsruhe und zur Zeit der Johannisbeerblüte, zu achten und gegen diesen Schädling die im angeführten Pflanzenschutzmaßnahmen zu ergreifen.