Auffindung des Initialherdes
Werden Knollen oder Pflanzen gemäß für kontaminiert erklärt, sind alle mit dem befallenen Bestand klonal verbundenen Partien zur Auffindung des Initialherdes und zur Feststellung des Ausmaßes der Kontamination gemäß von der Behörde selbst oder unter ihrer Überwachung zu untersuchen. Ist das Untersuchungsergebnis positiv, hat die Behörde das Ausmaß der wahrscheinlichen Kontamination nach neu abzugrenzen und gegebenenfalls eine weitere Kontaminationserklärung () abzugeben.
