Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

. Bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten sind die Bestimmungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF, BGBl. Nr. 240/1991, in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe anzuwenden, dass zuständige Behörde die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ist.