8. Abschnitt
Gewinnen und Speichern
Kennzeichnung der Sonden
. Jede Sonde ist am Zugang zum Sondenplatz mit einem Schild zu kennzeichnen, auf dem folgende Angaben angeführt sind:
1. Benennung der Sonde,
2. Name und Telefonnummer des Bergbauberechtigten,
3. Telefonnummer einer ständig besetzten Stelle, wenn eine solche nach einzurichten ist.
