Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beschäftigungsausmaß

. Mit Zustimmung des Beamten kann seine regelmäßige Wochendienstzeit abweichend von bis auf ein Viertel des für die Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes herabgesetzt werden.