Kostenersatz
. Wer zur Durchführung dieser Pensionsordnung einer Vorladung zur ärztlichen Untersuchung oder zur Auskunfterteilung Folge leistet, hat Anspruch auf Ersatz des notwendigen Mehraufwandes.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kostenersatz
. Wer zur Durchführung dieser Pensionsordnung einer Vorladung zur ärztlichen Untersuchung oder zur Auskunfterteilung Folge leistet, hat Anspruch auf Ersatz des notwendigen Mehraufwandes.