Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ablösung des Versorgungsbezuges

. (1) Dem Hinterbliebenen eines Beamten kann auf Antrag die Ablösung des Versorgungsbezuges bewilligt werden, wenn berücksichtigungswürdige Gründe vorhanden sind.

(2) Die Bestimmungen des bis 6 gelten sinngemäß.