Ablösung des Versorgungsbezuges
. (1) Dem Hinterbliebenen eines Beamten kann auf Antrag die Ablösung des Versorgungsbezuges bewilligt werden, wenn berücksichtigungswürdige Gründe vorhanden sind.
(2) Die Bestimmungen des bis 6 gelten sinngemäß.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ablösung des Versorgungsbezuges
. (1) Dem Hinterbliebenen eines Beamten kann auf Antrag die Ablösung des Versorgungsbezuges bewilligt werden, wenn berücksichtigungswürdige Gründe vorhanden sind.
(2) Die Bestimmungen des bis 6 gelten sinngemäß.