Befristeter Entfall der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen zu vorzeitigen Ruhestandsversetzungen
. Das in vorgesehene Erfordernis der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen entfällt für einen Zeitraum von drei Jahren. Dieser Zeitraum beginnt am Tag des Inkrafttretens der in des Bundesbahngesetzes, BGBl. Nr. 825/1992, vorgesehenen Verordnung.
