Verlust des Anspruches auf Ruhegenuss
. Der Anspruch auf Ruhegenuss erlischt durch
(Anm.: lit. a) aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2011)
b) Verzicht,
c) Austritt,
d) Ablösung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verlust des Anspruches auf Ruhegenuss
. Der Anspruch auf Ruhegenuss erlischt durch
(Anm.: lit. a) aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2011)
b) Verzicht,
c) Austritt,
d) Ablösung.