Sonstige Maschinen und Geräte
Für Rammen, Betonpumpen, Verteilermaste, Heiz- und Schmelzgeräte, sonstige Maschinen und Geräte gelten die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Sonstige Maschinen und Geräte
Für Rammen, Betonpumpen, Verteilermaste, Heiz- und Schmelzgeräte, sonstige Maschinen und Geräte gelten die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung.