Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Sonstige Maschinen und Geräte

Für Rammen, Betonpumpen, Verteilermaste, Heiz- und Schmelzgeräte, sonstige Maschinen und Geräte gelten die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung.