Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 34/2025

Der in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025, tritt am 31. Dezember 2030 außer Kraft; bis dahin erlangte Berechtigungen nach in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025 erlöschen am 31. Dezember 2031.