Außerkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 34/2025
Der in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025, tritt am 31. Dezember 2030 außer Kraft; bis dahin erlangte Berechtigungen nach in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025 erlöschen am 31. Dezember 2031.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 34/2025
Der in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025, tritt am 31. Dezember 2030 außer Kraft; bis dahin erlangte Berechtigungen nach in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025 erlöschen am 31. Dezember 2031.