Veröffentlichung
Erledigungen in Bewilligungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich Bescheinigungen nach , betreffend Vorhaben der Energiewende sind unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen ( des Bezirksverwaltungsgesetzes bzw. § 32e des Gemeindegesetzes).
