Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten novellierter Bestimmungen

(1) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 86/2025 tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 10/2026 tritt mit 1. März 2026 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

(3) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2026 tritt mit 1. September 2026 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.