Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beirat als Meldestelle

. Jedermann ist berechtigt, einen Misshandlungsvorwurf im Sinne des schriftlich oder elektronisch an den Beirat zu melden. Der Beirat hat diese Meldung unverzüglich der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe zur Behandlung zuzuleiten.