Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Gewässerschutzbereich des künstlich angelegten Badesees im Gebiet der Gemeinde Schlitters (Gst. Nr. 1614/1 GB Schlitters) wird auf einen Geländestreifen von 50 m, gemessen von der Uferlinie landeinwärts, verkleinert.