Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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. (1) Die Mitglieder der Bundesregierung ( und 71) sind dem Nationalrat gemäß verantwortlich.

(2) Zu einem Beschluss, mit dem eine Anklage gemäß erhoben wird, bedarf es der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder.