Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. (1) Die Mitglieder der Bundesregierung ( und 71) sind dem Nationalrat gemäß verantwortlich.

(2) Zu einem Beschluss, mit dem eine Anklage gemäß erhoben wird, bedarf es der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder.