Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung

. Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung sowie jede Anweisung zur Diskriminierung nach den und 14 bis 16 durch eine Bedienstete oder einen Bediensteten verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.