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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. 0302-0

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. September 2013 beschlossen:

§ 2 Z 2 des NÖ Parteienfinanzierungsgesetzes 2012, LGBl. 0301–0, ist so auszulegen, dass davon Parteien gemäß § 2 Z 1 nicht erfasst sind. Eine Förderung nach § 3 schließt eine Förderung nach § 4 aus.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.