Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Montfortorden

(1) Der Große Montfortorden ist eine Halsdekoration mit folgender Ausstattung:

a) Kleinod: Blau emailliertes Balkenkreuz mit v-förmig eingeschnittenen Enden und mit vergoldeten Rändern in Form eines Flechtbandornaments; Höhe 50 Millimeter, Breite 50 Millimeter; in der Mitte aufgelegt das Landeswappen (Montfortisches rotes Banner auf silbernem Schild). Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch ein vergoldetes Flechtornament und eine vergoldete Öse hergestellt.

b) Band: Rot-Weiß, moiriert, 40 Millimeter breit, 500 Millimeter lang, mit zwei Endbändern zu knoten.

(2) Der Montfortorden in Gold ist eine Halsdekoration mit folgender Ausstattung:

a) Kleinod: Blau emailliertes Balkenkreuz mit v-förmig eingeschnittenen Enden und mit vergoldeten Rändern in Form eines Flechtbandornaments; Höhe 48 Millimeter, Breite 48 Millimeter; in der Mitte aufgelegt das Landeswappen (Montfortisches rotes Banner auf silbernem Schild). Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch eine vergoldete Öse hergestellt.

b) Band: Rot-Weiß, moiriert, 40 Millimeter breit, 500 Millimeter lang, mit zwei Endbändern zu knoten.

(3) Der Montfortorden in Silber ist eine Brustdekoration mit folgender Ausstattung:

a) Kleinod: Blau emailliertes Balkenkreuz mit v-förmig eingeschnittenen Enden und mit versilberten Rändern in Form eines Flechtbandornaments; Höhe 48 Millimeter, Breite 48 Millimeter; in der Mitte aufgelegt das Landeswappen (Montfortisches rotes Banner auf silbernem Schild). Die Verbindung des Kreuzes mit dem dreieckig gefalteten Bande wird durch einen bronzenen Ring hergestellt.

b) Band: Rot-Weiß, moiriert, 40 Millimeter breit.