Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1983 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über das Statut für das Ehrenzeichen des Landes Tirol, LGBl. Nr. 67/1961, außer Kraft.