Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens

Die Auszeichnung für Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens wird an Personen verliehen, die 25, 40 bzw. 50 Jahre auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens hilfreich tätig gewesen sind.