Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Als Wahltag wird der 6. März 1988 festgesetzt. Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 14. Dezember 1987 bestimmt.

Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.