Als Wahltag wird der 8. März 1998 festgesetzt.
Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 15. Dezember 1997 bestimmt.
Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Als Wahltag wird der 8. März 1998 festgesetzt.
Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 15. Dezember 1997 bestimmt.
Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.