Sicherheitsvorkehrungen
Für das gemäß zulässige Verbrennen gilt die Verordnung über Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien 2020, LGBl. Nr. 78/2020.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Sicherheitsvorkehrungen
Für das gemäß zulässige Verbrennen gilt die Verordnung über Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien 2020, LGBl. Nr. 78/2020.