Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sicherheitsvorkehrungen

Für das gemäß zulässige Verbrennen gilt die Verordnung über Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien 2020, LGBl. Nr. 78/2020.