Schonzeit
Die Schonzeit für den Biber wird für Eingriffe in den Biberlebensraum bzw. in die Biberpopulation nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieser Verordnung aufgehoben.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Schonzeit
Die Schonzeit für den Biber wird für Eingriffe in den Biberlebensraum bzw. in die Biberpopulation nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieser Verordnung aufgehoben.