Vorsitz
. Der Vorsitzende hat die Kommissionssitzung in zweckmäßiger, zeit- und kostensparender Weise zu leiten. Er hat vor allem die Einhaltung der im § 11 AusG angeführten Verfahrensvorschriften zu überwachen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorsitz
. Der Vorsitzende hat die Kommissionssitzung in zweckmäßiger, zeit- und kostensparender Weise zu leiten. Er hat vor allem die Einhaltung der im § 11 AusG angeführten Verfahrensvorschriften zu überwachen.