Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schriftverkehr

. Nach der Beschlußfassung über die Tagesordnung und bei Folgesitzungen im selben Aufnahme- oder Überprüfungsverfahren nach der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung ist der Aufnahmekommission der seit der letzten Sitzung geführte Schriftverkehr zur Kenntnis zu bringen.