Ausfertigungen
. Schriftstücke, die namens der Begutachtungskommission ausgefertigt werden, sind vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausfertigungen
. Schriftstücke, die namens der Begutachtungskommission ausgefertigt werden, sind vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.