3. Abschnitt
Prüfung
Allgemeines
Die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Prüfung
Allgemeines
Die erfolgreiche Absolvierung der Grundausbildung ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen.